Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TAKII EUROPE BV

 

Artikel 1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Definitionen:

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge zwischen Takii Europe BV (nachfolgend „Takii“ genannt) als Verkäufer und einem Käufer, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  2. Die Geltung der AllgemeinenGeschäftsbedingungen des Käufersoder anderer vom Käufer verwendeter oder erwähnter allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich zurückgewiesen und ausgeschlossen.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein, weil zwingende Regeln und Vorschriften ihrer Anwendbarkeit entgegenstehen, bleiben alle anderen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, seine Kunden über den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren und diese auch in den Verträgen, die er mit seinen Kunden über die Produkte abschließt, anwendbar zu machen.
  5. Der hier verwendete Begriff „Produkte “ bezeichnet Saatgut, Pflanzen, Pflanzenteile und jede andere Form von genetischem Material von Blumen- und Gemüsesaatgutsorten.

 

Artikel 2. Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote können vom Käufer nur schriftlich angenommen werden. Takii behält sich jedoch das Recht vor, eine mündliche Annahme als schriftlich zu behandeln.
  2. Nimmt der Käufer ein Angebot an, behält sich Takii dennoch das Recht vor, das Angebot innerhalb von 3 Werktagen nach Annahme (mündlich oder schriftlich) zurückzuziehen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen den Parteien zustande.
  3. Mündliche Angebote erlöschen automatisch, wenn der Käufer sie nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich annimmt; schriftliche Angebote erlöschen automatisch, wenn der Käufer sie nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich annimmt.
  4. Takii behält sich das Recht vor, Bestellungen mit einem Einzelpreis von unter 50 € oder einem Gesamtbestellwert von 500 € oder weniger (exkl. MwSt.) abzulehnen. Nimmt Takii eine solche Bestellung dennoch an, ist das Unternehmen berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zu erheben.
  5. Eine Vereinbarung kommt zustande durch:
    • Die schriftliche und vollständige Annahme des Angebots von Takii durch den Käufer ist erforderlich, sofern Takii nicht von dem in Artikel 2.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Recht Gebrauch macht. Soweit der Käufer das Angebot von Takii mit geringfügigen Abweichungen annimmt, sind diese Abweichungen nicht Vertragsbestandteil, und es kommt ein Vertrag gemäß dem Angebot von Takii zustande. Soweit der Käufer das Angebot von Takii mit wesentlichen Abweichungen annimmt, sind diese Abweichungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn Takii ihnen schriftlich zugestimmt hat.
    • Schriftliche Bestätigung und vollständige Annahme einer vom Käufer übermittelten Bestellung durch Takii, es sei denn, diese Bestellung wurde zuvor vom Käufer schriftlich widerrufen, vorausgesetzt, diese Bestätigung wird im Namen von Takii von einer oder mehreren zur Vertragsschließung befugten Personen unterzeichnet.
    • Die Lieferung der Produkte durch Takii erfolgt nur für die auf dem Packzettel aufgeführten Produkte, sofern keine ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

 

Artikel 3. Preise

  1. Die Lieferungen erfolgen unter den üblichen Ernte und Verarbeitungsbedingungen. Sollte Takii sich auf die Ernte- oder Verarbeitungsbedingungen berufen, ist Takii nicht zur Lieferung verpflichtet, wird aber nach Möglichkeit versuchen, die Produkte anteilig entsprechend der bestellten Menge oder vergleichbare Alternativen zu liefern.
  2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Takii sich auf diese Bestimmung beruft.

 

Artikel 4. Ernte- und Verarbeitungsbestimmungen

  1. Die Lieferungen erfolgen unter den üblichen Ernte und Verarbeitungsbedingungen. Sollte Takii sich auf die Ernte- oder Verarbeitungsbedingungen berufen, ist Takii nicht zur Lieferung verpflichtet, wird aber nach Möglichkeit versuchen, die Produkte anteilig entsprechend der bestellten Menge oder vergleichbare Alternativen zu liefern.
  2. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Takii sich auf diese Bestimmung beruft. 


Artikel 5. Lieferung

  1. Sollte die bestellte Menge, von der von Takii angewandten Standardmenge oder einem Vielfachen davon abweichen, steht es Takii frei, die nächsthöhere Menge zu liefern.
  2. Takii wird nach besten Kräften seiner Lieferverpflichtung nachkommen.
  3. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Lieferverpflichtung von Takii gehören auch Lieferungen mit geringfügigen Abweichungen hinsichtlich Größe, Verpackung, Anzahl oder Gewicht.
  4. Takii ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern. Im Falle einer Teillieferung ist Takii berechtigt, jede Teillieferung separat in Rechnung zu stellen.
  5. Takii verpflichtet sich, innerhalb einer angemessenen Frist nach Auftragsbestätigung entsprechend der Aussaat- bzw. Pflanzzeit zu liefern.
  6. Ein vereinbarter Liefertermin gilt nicht als verbindlicher Termin und begründet keinen Rechtsverlust. Im Falle einer verspäteten Lieferung ist der Käufer verpflichtet, Takii schriftlich in Verzug zu setzen und eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung einzuräumen.
  7. Bei Auftragserteilung hat der Käufer schriftlich die Termine, Spezifikationen und Dokumente anzugeben, die zur Einhaltung der Vorschriften des Bestimmungslandes bei Lieferung erforderlich sind, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, solche in Bezug auf:
    • Rechnungen
    • Pflanzengesundheitszeugnisse
    • Internationale Zertifikate
    • Andere Einfuhrdokumente

      Takii kann nicht für Verluste haftbar gemacht werden, die dadurch entstehen, dass der Käufer diese Angaben nicht korrekt macht und dies zu einer Verzögerung oder Unmöglichkeit der Auftragsabwicklung führt.
       
  8. Die Lieferung erfolgt ab Werk (EXW) De Kwakel gemäß den Incoterms 2020, sofern nichts anderes vereinbart ist. Takii hat seine Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die Produkte an die Reederei übergeben wurden. Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte (unabhängig davon, ob diese beschädigt wurden oder nicht) trägt der Käufer. Die Haftung für Schäden, die durch Verladung oder Transport entstehen, geht mit der Übergabe der Ware an das Versandunternehmen unmittelbar auf den Käufer über und fällt somit ausschließlich in dessen Verantwortungsbereich. Ab diesem Zeitpunkt haftet Takii nicht mehr für verspätete Lieferung, Nichtlieferung, sonstige Behinderungen oder Transportschäden.
  9. Die Kosten für Versand und Versicherung der Sendung trägt der Käufer. Ungeachtet dessen steht es Takii frei, Versand und Verpackung der Produkte zu wählen, sofern nicht schriftlich etwas anderes mit dem Käufer vereinbart wurde. Zusätzliche Kosten, die durch besondere Anforderungen des Käufers hinsichtlich Versands und Verpackung entstehen, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
  10. Wird der Transport Takii überlassen, erfolgt die Durchführung nach Takiis Ermessen. Etwaige Mehrkosten, die Takii aufgrund besonderer Transportwünsche des Käufers entstehen, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
  11. Die Kosten für Zertifikate und sonstige Dokumente, die Takii vorzulegen hat, werden dem Käufer in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  12. Aufgrund der hohen Qualitätsstandards können gelieferte Produkte nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Takii und unter der Voraussetzung zurückgegeben werden, dass sie innerhalb von 15 Werktagen ab Rechnungsdatum in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgesendet werden. Takii akzeptiert keine Rücksendungen, die nach Ablauf von 60 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Die Gutschrift beträgt 75 % des Rechnungsbetrags (ohne MwSt.). Vorgekeimtes und mit Insektiziden kontaminiertes Saatgut wird nicht angenommen und nicht gutgeschrieben. Die Transportkosten für die Rücksendung trägt der Käufer.
  13. Alle Lieferungen erfolgen ab Lager von Takii. Sollten Produkte nicht vorrätig sein und auf Wunsch des Käufers von Takii & Company Ltd. in Japan dringend geliefert werden müssen, werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.
  14. Von Takii bestätigte Bestellungen können vom Käufer nur nach einer (schriftlichen) Vereinbarung zwischen Takii und dem Käufer ganz oder teilweise storniert werden.
  15. Alle Saatgutbehandlungen, die auf Wunsch des Käufers durchgeführt werden, werden dem Käufer in Rechnung gestellt,sofern nichts anderes vereinbart ist.
  16. Verpackungsmaterialien, einschließlich Behälter, können nicht an Takii zurückgesendet werden.

 

Artikel 6. Aussetzung

  1. Für den Fall, dass der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht erfüllt:
    • Die Verpflichtungen von Takii werden automatisch und sofort ausgesetzt, bis der Käufer alle seine finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat (einschließlich der Zahlung etwaiger außergerichtlicher Kosten).
    • Takii kann vom Käufer die vollständige Zahlung verlangen und/oder ausreichende Sicherheiten leisten, z. B. in Form einer Bankgarantie, die von einem renommierten niederländischen Bankinstitut für die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch den Käufer ausgestellt wird.
  2. Takii ist jederzeit berechtigt, vom Käufer die vollständige Zahlung und/oder die Stellung angemessener Sicherheiten zu verlangen, bevor er seinen Verpflichtungen nachkommt, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß und/oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.

 

Artikel 7. Geistiges Eigentum und Werbematerial

  1. Sämtliches geistiges Eigentum in Bezug auf die Produkte, einschließlich Sortenschutzrechte, Patentrechte sowie Sortennamen, Urheberrechte und von Takii zur Produktwerbung verwendete Marken und Bildmaterial, ist und bleibt alleiniges und ausschließliches Eigentum von Takii. Der Käufer erwirbt keinerlei Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen an dem geistigen Eigentum von Takii, und nichts ist so auszulegen, als begründe es ein solches Recht, einen solchen Anspruch oder eine solche Beteiligung.

    Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Takii darf der Käufer keines der geistigen Eigentumsrechte von Takii nutzen, mit Ausnahme der folgenden Fälle: Der Käufer darf die Produkte ausschließlich (i) unter ihrer ursprünglichen Sortenbezeichnung und (ii) in der Originalverpackung von Takii handeln/weiterverkaufen. In beiden Fällen hat der Käufer die von Takii vorgegebenen Anweisungen und Verfahren zu befolgen.

  2. Der Käufer darf weder Marken, Beschriftungen, Nummerierungen, Codierungen noch sonstige Kennzeichnungen, die von Takii auf der Verpackung der Produkte angebracht wurden, entfernen, verdecken oder verändern, noch darf er den Sortennamen oder die Marke des Produkts ändern.
  3. Fotografisches und anderes von Takii bereitgestelltes Material darf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Takii als Unterstützungs- und Illustrationsmaterial für die Produkte von Takii verwendet werden.

 

Artikel 8. Umstände, die außerhalb der Kontrolle vonTakii liegen (höhere Gewalt)

  1. Kann Takii aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllen, sind der Käufer und Takii berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei aufzulösen.
  2. Der Käufer und Takii sind in jedem Fall berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Takii aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegen, seinen Teil des Vertrags nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt dieser Umstände erfüllen kann.
  3. Weder im Falle von Artikel 8.1 noch im Falle von Artikel 8.2 ist Takii verpflichtet, den Käufer oder eine andere Partei für etwaige Schäden und/oder Kosten oder für entgangenen Nutzen zu entschädigen.
  4. Zu den Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Takii liegen, gehören Ereignisse, die Takii nicht zugerechnet werden können, wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Krieg, Kriegsgefahr, Terroranschläge, Aufstände, Brände, Katastrophen, Streiks, Blockaden, Ausgrenzung, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Behinderung von Regierungsmaßnahmen, Störungen in der Energie-, Rohstoff- oder Halbfertigproduktversorgung, Krankheit von Mitarbeitern, Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen seitens ihrer Lieferanten oder hinzugezogenen (Sub-)Auftragnehmer.
  5. Falls Takii seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat, wenn Umstände eintreten, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, oder falls Takii seinen Verpflichtungen nur teilweise nachkommen konnte, ist Takii berechtigt, die bereits gelieferte oder die noch zu liefernde Charge separat in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um eine separate Vereinbarung.

 

Artikel 9. Eigentumsvorbehalt 

  1. Die von Takii gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und/oder aller sonstigen fälligen Beträge Eigentum von Takii. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Ansprüche von Takii gegen den Käufer aufgrund der Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen gegenüber Takii.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt gemäß diesem Artikel gelieferten Produkte dürfen nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs weiterverkauft oder verwendet werden. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, Takii seine Rechte gegenüber seinen Abnehmern zu übertragen, bis der Käufer die Produkte vollständig bezahlt und seine sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder ähnlichen, mit Takii geschlossenen Verträgen erfüllt hat. Die vorstehend genannten Rechte umfassen ausdrücklich alle Ansprüche und etwaige zukünftige Ansprüche wegen Beschädigung oder Verlust der gelieferten Produkte. Der Käufer überträgt diese Rechte an Takii, eine Übertragung, die Takii hiermit schon jetzt und im erforderlichen Umfang annimmt.
  3. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Produkte zu verpfänden oder mit anderen Rechten zu belasten.

 

Artikel 10. Zahlung

  1. Takii muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum erhalten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer verpflichtet, monatliche Verzugszinsen in Höhe von 1 % des fälligen Betrags zu zahlen.
  2. Die Bankgebühren gehen zu Lasten des Käufers.
  3. Falls der Käufer einen Beschluss zur Auflösung des Käufers/des Unternehmens gefasst hat, für insolvent erklärt wurde oder ihm ein Zahlungsstopp gewährt wurde oder falls nach Einreichung eines sogenannten „Pre-Pack-Antrags“ durch den Käufer beim Gericht ein stiller Treuhänder (d. h. ein nicht öffentlich bekanntgegebener Treuhänder) bestellt/ernannt wurde, werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar, und Takii ist berechtigt, die weitere Durchführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Takii, Schadensersatz zu fordern.
  4. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, führt die verspätete Zahlung einer Rate zur sofortigen Fälligkeit des gesamten Restbetrags ohne Mahnung. Die Bestimmungen des letzten Satzes von Artikel 10.1 gelten entsprechend.
  5. Takii ist jederzeitberechtigt, Sicherheiten für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung des Käuferszu verlangen und/oder Produkte ausschließlich per Nachnahme zu versenden und die Vertragserfüllung auszusetzen, bis die vorgenannten Sicherheiten zur Zufriedenheit von Takii geleistet wurden.
  6. Die Zahlung muss ohne Abzug von Rabatten erfolgen, wobei eine Aufrechnung von Schulden nicht zulässig ist .
  7. Beanstandungen bezüglich einer Rechnung müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich an Takii gerichtet werden. Keine Beanstandung oder sonstige Streitigkeit zwischen dem Käufer und Takii berechtigt den Käufer, die Zahlung der Rechnungen auszusetzen und/oder sonstige Rechte auf Aussetzung oder Zurückbehaltung gegenüber Takii geltend zu machen.
  8. Artikel 10.3 findet auch dann Anwendung, wenn der in diesem Artikel beschriebene Sachverhalt bei einem Mutter-, Tochter- und/oder Schwesterunternehmen der Käufergruppe und/oder einem anderen mit dem Käufer verbundenen Unternehmen, unabhängig von dessen Rechtsform, eintritt. In diesen Fällen ist Takii berechtigt, seine Forderungen und Schulden innerhalb der Käufergruppe aufzurechnen.

 

Artikel 11. Kosten der Schuldenbeitreibung

Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers oder der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen werden dem Käufer sämtliche außergerichtlichen (mindestens jedoch 15 % des geschuldeten Betrags) und gerichtlichen Inkassokosten in Rechnung gestellt. 

 

Artikel 12. Auflösung

  1. Wenn Takii von seinem Recht Gebrauch macht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, wird dem Käufer eine schriftliche Mitteilung über diesen Vorgang zugesandt, woraufhin die Auflösung erfolgt.
  2. Im Falle der Auflösung des Vertrags durch Takii ist der Käufer verpflichtet, Takii den entstandenen Schaden und die Kosten zu ersetzen, es sei denn, die Auflösung erfolgte gemäß den Bestimmungen in Artikel 8. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber Takii.
  3. Wird der Vertrag aufgelöst, sind bereits gelieferte Produkte kostenfrei an Takii zurückzusenden. Takii ist zudem berechtigt, die sofortige Herausgabe der Produkte von demjenigen zu verlangen, in dessen Besitz sie sich befinden. Die Produkte bleiben bis zu ihrer Entgegennahme und Prüfung durch Takii auf Risiko des Käufers.
  4. Für den Fall, dass Takii den Vertrag auflöst oder die Ausführung des Vertrags aussetzt, bleibt Takii berechtigt, die Rechnungen für die bis zur Auflösung von Takii durchgeführten Lieferungen zu erhalten.
  5. Die in Artikel 16 (Haftung), Artikel 19 (Streitigkeiten) und Artikel 20 (anwendbares Recht) festgelegten Rechte und Pflichten der Parteien bleiben auch nach Auflösung des Vertrags anwendbar.

 

Artikel 13. Nutzung und Garantie

  1. Takii garantiert, dass die gelieferten Produkte den jeweiligen Produktspezifikationen so weit wie möglich entsprechen. Die Produktspezifikationen stellen jedoch keine Garantie dar. Sollten die gelieferten Produkte den Produktspezifikationen nicht entsprechen, wird der Käufer darüber informiert. Takii garantiert auch nicht, dass die gelieferten Produkte dem vom Käufer vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen.
  2. Alle von Takii bereitgestellten Qualitätsinformationen basieren ausschließlich auf reproduzierbaren Tests. Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den bereitgestellten Informationen und dem vom Käufer erzielten Ergebnis. Die Informationen geben lediglich das Ergebnis zum Zeitpunkt und unter den Bedingungen der Testdurchführung wieder. Das Ergebnis hängt unter anderem vom Standort, den Anbaumaßnahmen und den Witterungsbedingungen im Betrieb des Käufers ab.
  3. Sämtliche von Takii gewährten Garantien erlöschen, wenn der Käufer die Produkte unsachgemäß behandelt oder behandeln lässt, neu verpackt oder neu verpacken lässt oder sie falsch verwendet.
  4. Takii stützt sich auf die Informationen, die Takii von einem Dritten über Produkte erhält, die Takii von diesem Dritten erworben hat. Takii haftet nicht für Produkte, die von Dritten geliefert wurden. Sollten die gelieferten Produkte nicht den Produktspezifikationen entsprechen, wird der Käufer informiert. Takii übernimmt darüber hinaus keine Gewähr dafür, dass die Leistung des Produkts dem vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck entspricht.
  5. Die von Takii gelieferten Produkte sind für die Produktion von Die Pflanzen befinden sich weder in unverarbeitetem noch in verarbeitetem Zustand und sind für den menschlichen oder tierischen Verzehr bestimmt. Die aus den betreffenden Produkten gewonnenen Pflanzen dürfen nur dann für den menschlichen oder tierischen Verzehr verwendet werden, wenn sie vollständig von den gelieferten Produkten getrennt wurden. Die gelieferten Produkte dürfen nicht zur Anzucht von Keimlingen verwendet werden, da die Keimlinge zusammen mit den Samen verzehrt werden. Takii haftetnicht für Substanzen und/oder Mikroorganismen, die auf und/oder in den Samen vorhanden sind.

 

Artikel 14. Mängel; Reklamationsfristen

  1. Der Käufer muss die gekauften Produkte unverzüglich nach Lieferung prüfen. Der Käufer muss feststellen, ob die gelieferten Produkte den Spezifikationen entsprechen, d. h.:
    • ob die richtigen Produkte geliefert wurden
    • ob die Menge der gelieferten Produkte der Vereinbarung entspricht
    • ob die gelieferten Produkte den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen oder – in Ermangelung solcher Vereinbarungen – den Anforderungen, die für den normalen Gebrauch und/oder Handelszwecke festgelegt werden können.
  2. Sollten sichtbare Mängel oder Fehler festgestellt werden, hat der Käufer diese Takii innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich unter Angabe der Charge, des Lieferscheins und/oder der Rechnungsdetails zu melden.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, nicht sichtbare Mängel innerhalb von 5 Werktagen, nachdem er sie vernünftigerweise hätte entdecken müssen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Lieferung, schriftlich an Takii zu melden und dabei die Charge, den Lieferschein und/oder die Rechnungsdetails anzugeben.
  4. Frist per Einschreiben über etwaige Mängel und Unzulänglichkeiten zu informieren.
  5. Reklamationen müssen so beschrieben werden, dass Takii oder ein Dritter sie überprüfen kann. Zu diesem Zweck muss der Käufer Aufzeichnungen führen. Der Käufer haftet für die Nutzung der Produkte und, im Falle des Weiterverkaufs, für die Schäden seiner Käufer. Meldet der Käufer Mängel nicht innerhalb der vorgenannten Fristen, wird seine Reklamation nicht anerkannt und seine Rechte erlöschen.
  6. Ist eine Reklamation berechtigt, ist Takii lediglich verpflichtet, die fehlenden Produkte nachzuliefern, die gelieferten Produkte zu ersetzen oder die Produkte zurückzunehmen und dem Käufer den entsprechenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben. Die Wahl dieser Optionen liegt im alleinigen Ermessen von Takii. Takii ist in keinem Fall zur Erfüllung weiterer Verpflichtungen verpflichtet und haftet nicht für Kosten oder Schäden.
  7. Im Falle einer dauerhaften Streitigkeit zwischen den Parteien hinsichtlich der Keimung, Sortenechtheit, Sortenreinheit, technischen Reinheit und Gesundheit der Produkte kann auf Antrag einer der Parteien eine Analyse durch die NAKTuinbouw (ISTA-Station) in Roelofarendsveen, Niederlande, auf Kosten der Partei durchgeführt werden, gegen die die Entscheidung ergangen ist. Die Analyse erfolgt anhand der vor dem Verkauf entnommenen und von Takii verwalteten Referenzprobe. Das Ergebnis der Analyse ist für beide Parteien verbindlich, unbeschadet des Rechts der Parteien, Streitigkeiten über die Auswirkungen dieses Ergebnisses den in Artikel 19 genannten Stellen vorzulegen.

 

Artikel 15. Bereitstellung von Informationen

  1. Sämtliche von Takii bereitgestellten Informationen, gleich welcher Art, begründen keine Verpflichtung. Beschreibungen, Prognosen, Empfehlungen und Abbildungen in Broschüren und Prospekten orientieren sich so genau wie möglich an Erfahrungen aus Versuchen und der Praxis. Takii übernimmt jedoch keinerlei Haftung für abweichende Ergebnisse beim Anbau von Produkten, die auf Grundlage dieser Informationen entstehen. Der Käufer muss selbst beurteilen, ob die Produkte für die geplanten Kulturen und/oder die örtlichen Gegebenheiten geeignet sind.
  2. In den von Takii bereitgestellten Informationen haben „Immunität, Resistenz und Anfälligkeit“ folgende Bedeutung:

    „Immunität“: Nicht anfällig für den Befall durch einen bestimmten Schädling oder Krankheitserreger.

    „Resistenz“: die Fähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung bestimmter Schädlinge oder Krankheitserreger und/oder die von ihnen verursachten Schäden im Vergleich zu anfälligen Pflanzensorten unter ähnlichen Umweltbedingungen und gleichem Schädlings- oder Krankheitsdruck einzuschränken. Resistente Sorten können unter starkem Schädlings- oder Krankheitsdruck einige Krankheitssymptome oder Schäden aufweisen. Es werden zwei Resistenzgrade definiert:

    Hohe Resistenz (HR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des jeweiligen Schädlings oder Krankheitserregers unter normalem Schädlings- oder Krankheitsdruck im Vergleich zu anfälligen Sorten stark einschränken. Diese Pflanzensorten können jedoch unter starkem Schädlings- oder Krankheitsdruck Symptome oder Schäden aufweisen.

    Mittlere Resistenz (IR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des jeweiligen Schädlings oder Krankheitserregers einschränken, aber im Vergleich zu hochresistenten/standardresistenten Sorten ein breiteres Spektrum an Symptomen oder Schäden aufweisen können. Mittelresistente Pflanzensorten zeigen unter ähnlichen Umweltbedingungen und/oder bei vergleichbarem Schädlings- oder Krankheitsdruck weniger schwere Symptome oder Schäden als anfällige Pflanzensorten.

    „Anfälligkeit“: die Unfähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schädlings oder Krankheitserregers einzuschränken.

    Es ist zu beachten, dass eine beanspruchte Resistenz bei einer Pflanzensorte auf die angegebenen Biotypen, Pathotypen, Rassen oder Stämme des Schädlings beschränkt ist.

    Sind in der Resistenzangabe für die Sorte keine Biotypen, Pathotypen, Rassen oder Stämme spezifiziert, liegt dies daran, dass keine allgemein anerkannte Klassifizierung des genannten Schädlings nach Biotyp, Pathotyp, Rasse oder Stamm existiert. Neu auftretende Biotypen, Pathotypen, Rassen oder Stämme sind nicht durch die ursprüngliche Resistenzangabe abgedeckt.

  3. Alle Angaben zu Immunität, Resistenz und Anfälligkeit basieren auf Ergebnissen von Analysen, die von den Veredelungsanlagen der Takii & Company Ltd. in Japan durchgeführt wurden. Diese Analysen erfolgten unter Berücksichtigung des damals bekannten Wissensstands über lokale Krankheitserreger und gewährleisten keine Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Teile der Welt. Takii übernimmt daher keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die bereitgestellten Informationen entstehen. 

 

Artikel 16. Haftung

  1. Die Haftung von Takii, gleich aus welchem Grund, einschließlich Schäden durch gelieferte mangelhafte Produkte, ist ausdrücklich auf die Haftung gemäß Artikel 16 beschränkt. Takii haftet unter keinen Umständen für weitergehende Schäden, Kosten oder Verluste. Die Haftung von Takii ist in jedem Fall auf den Rechnungsbetrag der mangelhaften Produkte beschränkt. Ebenso wenig haftet Takii für indirekte oder Folgeschäden, Kosten oder Verluste.
  2. durch einen Mangel der gelieferten Produkte verursacht werden, nur dann haftbar gemacht werden, wenn es sich um vorsätzliches Handeln oder Unterlassen (vorsätzliches Fehlverhalten) und/oder grobe Fahrlässigkeit seitens Takii und/oder seiner Mitarbeiter handelt.
  3. Takii haftet in keinem Fall für Schäden, Kosten und Verluste, die durch Abweichungen im Wachstum und der Blüte der aus den gelieferten Produkten gezogenen Pflanzen entstehen.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, den Schaden in Bezug auf die Produkte, über die er bei Takii eine Beschwerde eingereicht hat, so weit wie möglich zu begrenzen.
  5. Takii übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Saatgut und Pflanzgut verursacht werden, das nicht von oder im Auftrag von Takii vermehrt und/oder reproduziert wurde oder das ohne die schriftliche Genehmigung von Takii umverpackt wurde.
  6. Der Käufer verpflichtet sich, Takii von Ansprüchen Dritter freizustellen, einschließlich Ansprüchen auf Schadensersatz, Kosten und Verluste, die aus oder im Zusammenhang mit den von Takii an den Käufer gelieferten Produkten entstehen.
  7. Jegliche Ansprüche auf Entschädigung aufgrund dieser Geschäftsbedingungen erlöschen, wenn innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Produkte keine schriftliche Reklamation bei Takii eingereicht wird. 

 

Artikel 17. Verwendung der Produkte

  1. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Takii dürfen von Takii gelieferte Produkte nur für die Herstellung von Gartenbauprodukten für Verbraucherzwecke verwendet oder weiterverkauft werden.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kontrollbehörden unverzüglich Zugang zu seinem Unternehmen, seinen Verwaltungsunterlagen und den an ihn gelieferten Erzeugnissen zu gewähren, damit diese entsprechende Überprüfungsmaßnahmen durchführen können, um festzustellen, ob der Käufer das in Absatz 1 dieses Artikels festgelegte Verbot einhält.
  3. Sollte der Käufer in den Produkten eine Mutation feststellen, hat er Takii unverzüglich schriftlich per E-Mail darüber zu informieren und Takii Testmaterial der Mutation zukommen zu lassen. Der Käufer darf die Mutation ohne die schriftliche Genehmigung von Takii zu keinem Zweck nutzen. Dem Käufer ist insbesondere bekannt, dass er für folgende Handlungen in Bezug auf die Mutation die schriftliche Genehmigung von Takii benötigt: Herstellung oder Vermehrung; Konditionierung zur Vermehrung; Anbieten zum Verkauf, Verkauf oder sonstiger Handel; Verwendung; Einfuhr; Lagerung für einen der oben genannten Zwecke.

 

Artikel 18. Umwandlung

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird diese Bestimmung automatisch (rechtlich) durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegebenenfalls in angemessener Weise über den Text dieser neuen Bestimmung abzustimmen.
  2. Ungeachtet der Bestimmung in Artikel 18.1 bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert und vollumfänglich gültig.

 

Artikel 19. Streitigkeiten

  1. Sofern die Parteien nicht im gegenseitigen Einvernehmen eine Schiedsgerichtsbarkeit vereinbart haben, werden alle Streitigkeiten zunächst vom zuständigen Gericht in Amsterdam entschieden.
  2. Im Falle einer Streitigkeit werden die Parteien jedoch zunächst versuchen, eine Lösung im Wege der gegenseitigen Konsultation oder durch andere Mediationsmittel zu finden, bevor sie die Streitigkeit einem Schiedsgericht oder dem Zivilgericht vorlegen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in mehreren Sprachen verfasst und bei der Handelskammer Amsterdam hinterlegt. Im Falle von Abweichungen ist die englische Fassung maßgebend.

 

Artikel 20. Anwendbares Recht 

  1. Für alle Verträge zwischen Takii und dem Käufer gilt niederländisches Recht.
  2. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Saatguthandel (Wiener Kaufvertrag) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.