ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TAKII EUROPE BV
Sämtliches geistiges Eigentum in Bezug auf die Produkte, einschließlich Sortenschutzrechte, Patentrechte sowie Sortennamen, Urheberrechte und von Takii zur Produktwerbung verwendete Marken und Bildmaterial, ist und bleibt alleiniges und ausschließliches Eigentum von Takii. Der Käufer erwirbt keinerlei Rechte, Ansprüche oder Beteiligungen an dem geistigen Eigentum von Takii, und nichts ist so auszulegen, als begründe es ein solches Recht, einen solchen Anspruch oder eine solche Beteiligung.
Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Takii darf der Käufer keines der geistigen Eigentumsrechte von Takii nutzen, mit Ausnahme der folgenden Fälle: Der Käufer darf die Produkte ausschließlich (i) unter ihrer ursprünglichen Sortenbezeichnung und (ii) in der Originalverpackung von Takii handeln/weiterverkaufen. In beiden Fällen hat der Käufer die von Takii vorgegebenen Anweisungen und Verfahren zu befolgen.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers oder der Nichterfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen werden dem Käufer sämtliche außergerichtlichen (mindestens jedoch 15 % des geschuldeten Betrags) und gerichtlichen Inkassokosten in Rechnung gestellt.
In den von Takii bereitgestellten Informationen haben „Immunität, Resistenz und Anfälligkeit“ folgende Bedeutung:
„Immunität“: Nicht anfällig für den Befall durch einen bestimmten Schädling oder Krankheitserreger.
„Resistenz“: die Fähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung bestimmter Schädlinge oder Krankheitserreger und/oder die von ihnen verursachten Schäden im Vergleich zu anfälligen Pflanzensorten unter ähnlichen Umweltbedingungen und gleichem Schädlings- oder Krankheitsdruck einzuschränken. Resistente Sorten können unter starkem Schädlings- oder Krankheitsdruck einige Krankheitssymptome oder Schäden aufweisen. Es werden zwei Resistenzgrade definiert:
Hohe Resistenz (HR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des jeweiligen Schädlings oder Krankheitserregers unter normalem Schädlings- oder Krankheitsdruck im Vergleich zu anfälligen Sorten stark einschränken. Diese Pflanzensorten können jedoch unter starkem Schädlings- oder Krankheitsdruck Symptome oder Schäden aufweisen.
Mittlere Resistenz (IR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des jeweiligen Schädlings oder Krankheitserregers einschränken, aber im Vergleich zu hochresistenten/standardresistenten Sorten ein breiteres Spektrum an Symptomen oder Schäden aufweisen können. Mittelresistente Pflanzensorten zeigen unter ähnlichen Umweltbedingungen und/oder bei vergleichbarem Schädlings- oder Krankheitsdruck weniger schwere Symptome oder Schäden als anfällige Pflanzensorten.
„Anfälligkeit“: die Unfähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schädlings oder Krankheitserregers einzuschränken.
Es ist zu beachten, dass eine beanspruchte Resistenz bei einer Pflanzensorte auf die angegebenen Biotypen, Pathotypen, Rassen oder Stämme des Schädlings beschränkt ist.
Sind in der Resistenzangabe für die Sorte keine Biotypen, Pathotypen, Rassen oder Stämme spezifiziert, liegt dies daran, dass keine allgemein anerkannte Klassifizierung des genannten Schädlings nach Biotyp, Pathotyp, Rasse oder Stamm existiert. Neu auftretende Biotypen, Pathotypen, Rassen oder Stämme sind nicht durch die ursprüngliche Resistenzangabe abgedeckt.